AGB´s

Belegungsvereinbarung

Hiermit wird zwischen dem Seminarveranstalter:

 

und dem Seminarzentrum Schloss Wasmuthhausen GbR

folgende Belegungsvereinbarung getroffen:

Thema des Seminars:

Verantwortlicher Leiter/in:

Anreise:

Abreise:

Anzahl Übernachtungen:

Personenanzahl:

Unsere Leistungen betragen:

  • Nutzung der Seminar- und Gemeinschaftsräume
  • vegetarische Vollpension (Frühstücksbüffet, 3-Gang-Mittagsmenü, Abendbüffet)
  • Ganztägig diverse warme Pausengetränke
  • Übernachtung in Seminarzimmern verschiederner Kategorie
  • Bereitstellung von Handtüchern und Bettwäsche, Gesamt- und Zwischenreinigung

Auf den Veranstalter kommen keinerlei Zusatzkosten zu, alles ist inkludiert.

Natürlich kann es passieren, dass ein Seminar einmal nicht oder wie geplant stattfinden kann. Das Seminarhaus räumt dem Veranstalter daher ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein.

Hierdurch wird allerdings anderen Veranstaltern die Möglichkeit genommen, ihr Seminar in unserem Zentrum abhalten zu können.

Im Interesse anderer Seminarveranstalter und der Zukunft unserer Mitarbeiter und unseres Hauses verlangen wir deshalb bei einseitigen Rücktritten des Veranstalters Ausgleichspauschalen.

Diese Pauschale ergibt sich sich aus der der vereinbarten Anzahl an Personen und Übernachtungen. Grundlage des Rechnungsbetrags bildet das Standard-Einzelzimmer.

Bei Rücktritt des Seminarveranstalters berechnen wir:

  • bis 12 Wochen vor Seminarbeginns 10 % des Rechnungsbetrags
  • ab 12 Wochen vor Seminarbeginn 20 % des Rechnungsbetrags
  • ab 4 Wochen vor Seminarbeginn 35 % des Rechnungsbetrags

Eine nachträgliche Erhöhung der Personenzahl ist nach Absprache unter Berücksichtigung der gegebenen Kapazität möglich.  Die Verringerung der vereinbarten von der tatsächlichen Teilnehmerzahl um mehr als 20 % gilt als Teilrücktritt.

Die Rücktrittspauschale ist vom Veranstalter nicht zu entrichten, wenn der Rücktritt aus Gründen erfolgt, die vom Seminarzentrum zu vertreten sind.

Im Übrigen gelte die salvatorische Klausel.

 

Vertreten auf: